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  • Melodie

167 Beiträge seit 29.11.2023

Re: Was für Skandal Fotos?

sauseente schrieb am 10.12.2023 20:30:

TwoOfFive schrieb am 10.12.2023 20:05:

Also ich habe ja ein gesundes Vorurteil was das Benehmen deutscher Polizisten angeht aber so haben die mich noch nie behandelt.

Untersuchung des Beschuldigten gem. §§ 81a ff.
§ 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen ....

...Außerdem steht zu vermuten, dass der Beschuldigte evtl. Verletzungen am Körper aufweist. Zu diesem Zweck wird es erforderlich sein, den Körper in Augenschein zu nehmen.

Ungekürzt heißt es wie folgt:
"Sind am Tatort im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht nur Fingerabdrücke sichergestellt worden, sondern darüber hinaus auch Hautpartikel und Blutreste, weil der Täter bei der Flucht z.B. an einem aufgebrochenen Fensterrahmen hängen geblieben ist, dann wird es für die Ermittlungsbeamten von Interesse sein, festzustellen, ob das Blut und das genetische Material, welches man aufgefunden hat, von dem Beschuldigten stammt. Außerdem steht zu vermuten, dass der Beschuldigte evtl. Verletzungen am Körper aufweist. Zu diesem Zweck wird es erforderlich sein, den Körper in Augenschein zu nehmen."

Die Hauptquelle der Kriegspropaganda ist nicht Indien sondern Sie :DD

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