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  • Waldiman, Waldemar Schneider

112 Beiträge seit 05.05.2014

Zur Schau stellen von Kriegsgefangenen ist ein Kriegsverbrechen

Kriegsgefangene müssen in ihrer Ehre geschützt werden. Im einzelnen dürfen sie nicht Beleidigungen, Einschüchterung oder Gewalttätigkeit und öffentlicher Neugier, weder von feindlichen Streitkräften noch von Zivilisten, ausgesetzt werden. Sie dürfen nicht vor den Medien zur Schau gestellt oder befragt werden und ihre Bilder sollten nicht für politische Zwecke verwendet werden.

https://www.hrw.org/legacy/german/press/2003/pow032403de.htm

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