mindphuk schrieb am 01.05.2024 00:09:
Nein, für eine Grundgesetzänderung oder Abschaffung des Bundesverfassungsgericht ist eine zwei Drittel Meherheit nötig.
Dafür braucht es keine Grundgesetzänderung.
Doch, denn das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil auf den Artikel Art 2. (2) "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." berufen.