Es wäre meiner Meinung nach absurd, wenn die OPCW in einer "pre-analyzed
control sample" quasi als Referenzsubstanz für die Analyse einer Nervengas-Probe
mit Novichok oder VX etc. BZ verschicken würde oder BZ darin dulden
würde, wie es hier transatlantische Foristen zu insinuieren versuchen, um Lawrows
Aussage zu den Proben für Laien zu entwerten.
BZ ist eine vollkommen andere Substanzklasse und hätte nie in irgendeiner der
3 Proben des Labors in Spiez enthalten sein dürfen! Eine derart andere
Substanzklasse benutzt niemand als Referenz in einer analytischen Untersuchung,
in der eigentlich die Hypothese einer Novichok-Nervengas-Vergiftung
untersucht werden sollte.
Daran ändert sich auch bei der angeblichen nicht-Beschriftung von Blind-Probe,
echter Probe und Kontroll-Probe nichts.
Beim Auftreten von Novichok in der echten Probe müssten echte Probe und Kontroll-
Probe anders als die Blindprobe einen positiven Nachweis auf Novichok liefern,
aber nicht auf BZ. Dass das schweizerische Labor BZ vermerkt hat, ist insofern
sehr bemerkenswert und dringend erklärungsbedürftig.