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  • Systemverwalter

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Re: Dein Argument ist nicht GANZ stichhaltig

franziska (1) schrieb am 16.04.2018 17:54:

Es muss doch auch geprüft werden, ob das Labor es entdecken würde, wenn was andres als N drin wäre. Da macht es Sinn, dass zu den völlig gleich aussehenden versiegelten Proben auch eine BZ Probe (und vielleicht noch andre) geliefert wird. das müssen sie entdecken können.

Dafür dient aber die Akkreditierung, sicherlich nicht einem echten Einsatz, wo es
um schwere Sanktionen bis zum Krieg geht! So eine Regelung wäre sehr bedenklich.
Analytisch sinnvoller und üblich wäre eine zweite Probe mit Novichok, VX oder Sarin etc. neben der Leerprobe, um zu testen, ob der vermutete Stoff wirklich in geringsten Spuren nachgewiesen wird. Wir sind hier vermutlich in der Regel im Bereich der Spurenanalyse unterwegs, wo Detektoren und Säulen sowie Verunreinigungen aus Equipment Probleme beim Nachweis bereiten könnten und nicht bei Mengen wie im qualitativen AC-Praktikum oder analyt. OC-Praktikum, wo Studenten darauf getestet werden, ob sie ihr Handwerk beherrschen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.04.2018 18:13).

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