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  • Systemverwalter

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Re: Frage bezüglich BZ

DH_awake schrieb am 16.04.2018 04:53:

Was ich nicht ganz verstehe:

Wenn (lt. Wiki) die Entwicklung, Herstellung und Lagerung dieses Stoffes (3-Chinuclidinylbenzilat) seit 1997 verboten ist[1] - wie kann man ihn dann einer Probe beimengen?

Er ist nur als C-Waffe verboten, nicht für Forschung und Analytik usw..
Aber das Zutreffen der NZZ-Behauptung halte ich für abwegig.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.04.2018 05:03).

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