DH_awake schrieb am 16.04.2018 04:53:
Was ich nicht ganz verstehe:
Wenn (lt. Wiki) die Entwicklung, Herstellung und Lagerung dieses Stoffes (3-Chinuclidinylbenzilat) seit 1997 verboten ist[1] - wie kann man ihn dann einer Probe beimengen?
Er ist nur als C-Waffe verboten, nicht für Forschung und Analytik usw..
Aber das Zutreffen der NZZ-Behauptung halte ich für abwegig.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.04.2018 05:03).