Aus dem Text:
So können die Daten eines WLAN-Routers zeigen, wer zum Zeitpunkt einer Straftat wo eingeloggt und somit also am Tatort war.
Das ist zwar eine sicher sehr oft zutreffende Aussage, aber genau genommen sagt dieses Indiz nur aus, welches Gerät eingeloggt war.
Und selbst das ist m.E. auch manipulierbar (wie sicher auch DNA-Spuren (z.B. mittels gezielt eingebrachter Fremd-DNA) oder Fingerabdrücke) - auf den meisten Haushaltsgeräten gibt es nur ganz normale Logs ohne Signatur etc...
Und wenn User-Daten eine Rolle spielen (sich also z.B. ein bestimmter User an einem bestimmten Login mit z.B. seiner Kennung anmeldet), sagt das eben nur aus, dass eine Person, die die Daten kennt, sich angemeldet hat oder jemand das Logfile entsprechend angepasst hat.
Als vor vielen Jahren die Polizei aktiver in die Ermittlung wegen illegalen Filesharings (z.B. Musik, Filme oder Spiele) involviert war, gab es mir bekannte Fälle, bei denen z.B. innerhalb eines Haushaltes bei gemeinsam genutztem WLAN nur die zum "Tatzeitpunkt" vom Provider zugewiesene IP des Routers den Verwertungsrechteinhabern (bzw. den sich entsprechend engagierenden Anwälten) bekannt war. Die IP kam aus (m.E. oft nicht wirklich geprüften) Logs der Provider).
Wegen der Problematik der Störerhaftung und aufgrund der Tatsache, dass Familienangehörige nicht belastet werden müssen, hatten die Kläger eigentlich schlechte Karten - sie hatten nur eine IP, die einem Anschlussinhaber zugeordnet werden konnte: Wer den möglichen Rechtsverstoß wirklich begangen hatte, konnte ohne Beschlagnahmung der Geräte eigentlich nicht ermittelt werden.
Und dann passierten m.E. manchmal unverantwortliche Sachen: Da die Chancen zur Täterermittlung schlecht standen und minderjährige Kinder oder Kinder ohne verwertbares Einkommen im Sinne der Kläger uninteressant waren, haben mitunter Polizisten die Eltern überredet, "...im Interesse der Kinder (- Sie wollen doch nicht, dass das in den Akten landet???)" die Verantwortung zu übernehmen. Das kostete dann ein paar Tausend Euro (in einem mir bekannten Fall auch mal mehr als 10.000,- EUR).
Das Problem war hier, dass in einem Verfahren m.E. die Kläger eigentlich nur äußerst zweifelhafte Aussichten hatten - aber die Polizei im Interesse der Kläger subtilen Druck ausgeübt hatte, um (ohne Verfahren) "verwertbare" (also zahlungsfähige) "Täter" zu beschaffen. Und alles auf Basis einer einem Anschluss zugeordneten IP - meist sogar einfach nur auf einem Stück Papier ausgedruckt...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.01.2025 17:33).