für das "Ausspionieren" ihrer Kunden.
Wenn sie ein Interesse daran haben, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, dann sollen sie das gefälligst als Betriebskosten verbuchen. Sie dürfen die Kosten dafür aber nicht den Kunden in Rechnung stellen.
Die altehrwüdigen Stromzähler waren oft mehrere Jahzehnte im Einsatz und brauchten niemals gewartet, repariert oder geeicht zu werden.
Natürlich haben die Stromer sich ihr einmaliges "Investment" all die Jahre fürstlich bezahlen lassen, und an dem Mietgeld haben sie sich dumm und dämlich verdient!
Nun kommen also die E-Zähler dran. Kleiner Seitenhieb: Wegen der heutigen Schnellebigkeit werden die keine Jahrzehnte halten, und sie werden auch nicht per SW upgedated werden, sondern es handelt sich dabei um "vorprogrammierten" Elektronikschrott aus 43 Mio. Haushalten, wenn die nächste Generation dort einzieht.
Ja, die Dinger kosten ein paar €€, und die Installateure verlangen auch ihren Lohn.
Aber: Erstens geht der Mietzirkus jetzt - elektronisch - wieder los und zweitens warte ich auf den Tag, an dem das Bundesverfassugsgericht das Erheben von Entgelt für das Installieren und Nutzen dieser Betriebsmittel für unzulässig erklärt.
In Frankreich wohnend, feiert unser "Linky" (das einheitliche Meßgerät) dieses Jahr sein 3-jähriges Jubiläum.
Die Installation erfolgte kostenlos - und die Miete hat man geschickt untergebracht in den 2-monatlich ausgestellten Rechnungen.
Und hier kommt alles aus einer Hand - solche komplizierten Begriffe wie Meßstellenbetreiber kann man nicht einmal ins Französische übersetzen.😛
Es ist sinnvoll und besser, mehrere Rechungen im Laufe des Jahres zu erhalten, um nicht von der Nachzahlung "erschlagen" zu werden.
Vorauszahlung sind in DE üblich - in F zahlt man nach dem Verbrauch.