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  • Julius99

608 Beiträge seit 21.06.2017

Re: Mit welchen Recht wurde Privateigentum beschlagnahmt?

der_kleine_techniker schrieb am 07.08.2023 23:11:

Natürlich mit den Recht des Stärkeren, das ist soweit erst einmal klar. Aber welches Gericht hat das angeordnet und welche Schuld hat der Eigentümer auf sich geladen, das er seines Eigentums beraubt wird?

Hat der Eigentümer sein Eigentum kriminell erworben, gestohlen oder durch Korruption erlangt. Oder besteht nur seine Schuld darin, Putin mal die Hand geschüttelt zu haben?

Der Vorteil des Westens war es, das der Staat auch das Eigentum schützte. Eine Aneignung ohne gerichtliches Verfahren, Verteidigungsmöglichkiet und Richterspruch ist Willkür. Eine politisches Verfahren, weil man die falsche Staatsangehörigkeit hat und deswegen seinen Vermögenswerten beraubt wird, ist nicht nur Diebstahl, sondern offenbart auch die staatliche Ordnung als Farce und man begibt sich in die Abhängigkeit von den Launen eines Staates, der nicht mehr neutral regiert wird, sondern die politischen Launen des jeweiligen Machtapparats nachkommt.

Die demokratische Decke mit der sich der Westen zudeckt ist dünn und hat Löcher.

Ja, interessant. Jetzt kommt eine Zeit, in der ein Eigentümer seine moralische Umbeflecktheit nachweisen können muss. Ohne moralische Integrität (was immer das auch bedeutet) kein Eigentum. Bei Kontoeröffnung muss ein moralischer Unbedenklichkeitsbescheid vorgelegt werden. Ausgestellt vom "MInistry of Love". George Orwell hat das alles lange schon gewusst.

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