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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Mit welchen Recht wurde Privateigentum beschlagnahmt?

der_kleine_techniker schrieb am 08.08.2023 14:34:

Ein Rat kann also sich selbst ermächtigen Gesetze zu erlassen und als Grund dafür werden alte Ratsbeschlüsse genannt die man ebenfalls selbst gemacht hat? Wäre das nicht die Aufgabe eines Parlaments, Gesetze zu erlassen?

Du hast es immer noch nicht geschafft, in den (im Zitat angegebenen) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu schauen? Dort und im Vertrag über die Europäische Union wird genau beschrieben, was eine "Verordnung des Europäischen Rates" ist und wie sie zustandekommt. Ebenso wird dort festgelegt, welche Rechtsstellung eine solche Verordnung gegenüber nationalen Gesetzen hat.

Ist Dein Internet kaputt und Du kannst nur noch auf Telepolis zugreifen? Dann hätte ich auch solche Fragen, die nicht durch eine triviale Internetsuche zu klären sind.

Und was das Einfrieren betrifft, würde das nicht bedeuten das dann der neue Besitzer (nicht der Eigentümer), der die Sache in Besitz genommen hat, dann für den Zustand und den Besitz verantwortlich ist, bis zur Rückgabe an den Eigentümer? Wer kommt für die Wartung und Erhaltungskosten auf? Die Eigentümerkonten sind ja eingefroren. Wer haftet, wer bezahlt das Personal und wer bezahlt den Schaden für entwendete Gegenstände, für schuldhaft entstandene Schäden und für nicht durchgeführte Wartungen. Doch wohl der, der sich die Sachen angeeignet hat. wer kommt bei Konten für die Wechselkursschäden auf? Die Aneignung einer fremden Sache bedingt auch immer die Verantwortung für deren Erhalt. Über diese rechtliche Problematik liest man garnichts. Nur dadrüber, das man versucht, das Eigentum anderen möglichst schnell zu versilbern. Das ist und bleibt Diebstahl. Ein Staat, der sowas macht, hat auch keine Respekt vor dem Eigentum seiner Bürger. Und die EU hat schon mal gar.keine Rechte in die Eigentumsverhältnisse von Bürger von Staaten einzugreifen, die nicht der Rechtsprechung der EU unterliegen. Das ist dann Anmassung und verbotene Eigenmacht. Die Begründung für dieses Rechtskonstrukt das sich die EU ermächtig sieht über das Privateigentum von Nicht EU Bürger zu bestimmen möchte ich gerne erklärt haben.

Du versuchst die Folgen eines "Einfrierens" aufgrund deutschen Zivilrechts zu ergründen. Warum sollte aber deutsches Zivilrecht für Handlungen der Europäischen Union relevant sein?

Hier erfährst Du mehr darüber, welche Folgen aus dem Einfrieren von Vermögen entstehen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/908294/d974b882dff06f0bb9ca8719265cb720/WD-7-049-22-pdf-data.pdf

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