DcPS schrieb am 19.09.2022 10:16:
Enteignungen sind erlaubt. Wer -warum auch immer - handlungsunfähig ist, kann enteignet werden. Das ist das nirmale Marktrisiko, die Politik bestimmt nun mal.
Schkucken, und gut. Haben deutsche Firmen auch machen müssen, nur mit weniger Gejaule (zumindest war das hier nicht hlrbar). Schmerzt natürlich genauso.
Krieg muß man halt nicht führen, akso bitte an die russische Politik wenden.
Rechtlich ist das sehr kompliziert. Da es sich aus Sicht der Bundesregierung nicht um eine Enteignung handelt, geht der Hinweis auf das Grundgesetz ins Leere.
Für eine Enteignung ist eine gesetzliche Grundlage notwendig, das auch die Entschädigung regelt. Das Grundgesetz reicht dafür nicht.
Rosneft hält es für eine Enteignung ohne gesetzliche Grundlage, weil ein solches Gesetz fehlt.
Diese rechtlichen Betrachtungen sind aber zurzeit unwichtig, weil sie in kurzer Zeit nicht geklärt werden können.
Interessanter ist, wie Russland oder Rosneft reagiert. Kommt demnächst noch Öl aus der Pipeline oder haben wir in Ostdeutschland ab Weihnachten eine Einschränkung der Mobilität?