Das ist ja auch keine Enteignung.
Eine GmbH ist ein eigenes Rechtssubjekt, das bleibt bestehen, an den
Eigentumverhältnissen ändert sich dadurch auch nichts, der
Gesellschaft gehört immer noch alles, was ihr vorher gehört hat,
auch an den Eigentumsverhältnissen an der Gesellschaft ändert
sich nichts.
De facto ist nur eine neue Geschäftsführung bestellt, das ist keine
Enteignung. Ob der Geschäftsführer überhaupt Anteile an der
Gesellschaft hält, ist mir nicht bekannt, aber das ändert ohnehin
auch nichts.
Demnach ist das keine Enteignung. Das wäre dann der Fall, wenn das
Eigentum der Gesellschaft oder die Gesellschaftsanteile einem anderen
Eigentümer zufallen würden.