Im Rahmen des Urteils gegen Radovan Karadžić stellte das ICTY 2016 fest, dass eine Verantwortung Miloševićs für die den Bosnienkrieg betreffenden Anklagepunkte nicht nachgewiesen werden könne.[6]
wobei Wikipedia als das Wahrheitsministerium des Wertewestens noch anfügt:
Dies wurde von verschiedenen Medien unzutreffend als nachträglicher „Freispruch“ interpretiert.
In zivilisierten Ländern (ist der Wertewesten das noch?) gilt allerdings der uralte Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten ("in dubio pro"). Insofern ist Milošević durchaus freigesprochen, v. a. wenn man berücksichtigt, dass es sich hier um einen politischen Prozess gehandelt hat.