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Avatar von Suicido
  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Re: Umdeutung des Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG

Ich weiß nicht wie man darauf kommt, aus dem Satz

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

ein Recht auf krankheits- und infektionsfreies Leben ableiten zu wollen. (Wie soll man das sicherstellen bzw. durchsetzen?!)
Es ist ein Schutzrecht gegen den Staat und dessen mögliche Willkür (Folter etc.).
Nicht umsonst ist dieses Grundrecht durch das IfSG bei "epidemischer Lage von nationaler Tragweite" eingeschränkt, also praktisch Makulatur - so kann man ungestraft durchimpfen, ohne dass irgendwer einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung hätte, wenn es schief geht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.05.2021 16:21).

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