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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Re: Umdeutung des Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG

Suicido schrieb am Heute, 16:19:

Ich weiß nicht wie man darauf kommt, aus dem Satz

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

ein Recht auf krankheits- und infektionsfreies Leben ableiten zu wollen. (Wie soll man das sicherstellen bzw. durchsetzen?!)
Es ist ein Schutzrecht gegen den Staat und dessen mögliche Willkür (Folter etc.).

Nicht ausschließlich. Es umfasst auch die Pflicht des Staats, Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit zu treffen.

Das ist seit knapp 50 Jahren verfassungsrechtliches Grundwissen.

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