RosaLeichtsinn schrieb am 27.05.2021 11:40:
des Lied ich sing...
gilt sowohl für die Autorin, als auch für die Herausgeber (HU, BAKJ, proasyl, VDJ, RAV ... u.a.) deren Auftraggeber und für das gesamte Gesindel an den Trögen sowieso
Danke für dieses dumme Beispiel