da habe ich auch erstmal nachschauen müssen
was da tatsächlich steht
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
da könnte man schon ableiten dass es ein recht gibt
dass man von anderen nicht gesundheitlich gefährdet wird
was durchaus sinn macht
gleichzeitig hat man aber natürlich auch ein grundrecht auf würde und freiheit
da brauchts also eine abwägung
oder whataboutism
wie man heute sagt
Suicido schrieb am 27.05.2021 08:22:
Umdeutung des Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG in "Anrecht auf krankheitsfreies Leben", Gleichstellung von Wirtschaftsmigranten und Asylsuchenden und Sprachrevisionismus (gendern bis der Arzt kommt; Diskussion um Streichung von Begrifflichkeiten).
Grundgesetzkonform geht anders!