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  • Friedolinchen

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2019

Unterrepräsentiert? Ich zweifel das an.

Formosus schrieb am 27.05.2021 06:57:

"Ein weiteres Kapitel widmet sich der Schwierigkeit, die Benachteiligung Ostdeutscher rechtlich zu fassen, obwohl diese Gruppe auch "30 Jahre nach der Wiedervereinigung in den Eliten der Bundesrepublik dramatisch unterrepräsentiert" sei. Auch jenseits der hohen Posten in Justiz, Verwaltung und Wissenschaft sind Beschäftigte aus dem Osten einem höheren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Sie können sich aber nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, da sie weder eine ethnische Gruppe sind noch eine einheitliche Weltanschauung teilen."

Frau Wangerin Sie haben mir den Tag gerettet, ja mei ich hätte eine Bitte ob eine Recherche in den Vereinen,NGOs etc. die im Abspann stehen das gleiche Bild ergibt wie kritisiert ....

Wenn die Rede von einer Benachteiligung Ostdeutscher ist, sollte man in die Gruppe der Ostdeutschen doch bitte auch die "Eliten" zählen, die bereits vor 1990 aus der DDR geflüchtet sind (Unternehmer, hohe Beamte, Politiker). Immerhin sind im Zeitraum der DDR Existenz etwa 3,5 Millionen Menschen geflüchtet. Mit Sicherheit war darin die Zahl der oben genannten "Eliten" weit überrepräsentiert. Dann würde das Bild möglicherweise wieder ausgewogen erscheinen.

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