Wenn jemand in Deutschland arbeitet und Gehalt / Lohn bezieht, so wird dies üblicherweise auf ein Girokonto überwiesen, von dem man dann auch Bargeld abheben kann.
Erwerbstätige würden dabei also nicht von dem System der Bezahlkarten betroffen sein.
Dabei ist es egal, ob besagte Erwerbstätige Menschen Deutsche oder Migranten sind.
Anders, als bei Asylbewerbern. Diese bekommen ja Mittel in Höhe des Existenzminimums. Dieses Existenzminimum ist auf genau eine Person berechnet. Wenn von diesen Mitteln also Gelder in ihre Heimat fließen, so ist das Existenzminimum überschritten, diese Personen bekommen also von Staat zu viel.
Oder anders gesagt, bei mir ist zum Geldende immer noch viel Monat übrig.
Wenn aber zum Monatsende noch Geld übrig ist, so hat die betreffende Person zu viel Geld erhalten. Dies natürlich im Kontext "Minimum zur Existenz".