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  • Leser2015

491 Beiträge seit 19.11.2015

Was hat Asylmissbrauch mit einer Zahlungsart zu tun?

Dem offensichtlichen Missbrauch des deutschen Asylsystems planen die Bundesländer jetzt entgegenzutreten. Eine Bezahlkarte für Asylsuchende soll verhindern, dass Gelder aus dem deutschen Sozialsystem in andere Länder abfließen. Damit soll auch unmöglich gemacht werden, dass Schleuser und Menschenhändler bezahlt werden.

Das deutsche Asylsystem mag zwar im Einzelfall missbraucht werden, doch was hat dieser Umstand mit Bar- oder Kartenzahlungen zu tun? Und selbst wenn noch irgendwelche Schleuser Geld erhalten, die normalerweise für ihren Aufwand auf Vorkasse bestehen werden, was geht dies den Staat an? Entweder liegt ein echter Anspruch bzw. anerkannter Fluchtgrund vor – oder eben nicht. Und bei nachgewiesenem Missbrauch des Sozialsystems wäre jeder Euro bereits einer zu viel, aber sonst sollten Anspruchsberechtigte mit ihrem Geld doch machen können, was sie wollen; was einschließt, auch Teile davon zu verschenken.

Dabei wird es sowieso nicht um hohe Beträge gehen, denn der maximale Leistungssatz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt derzeit wohl bei 460 Euro pro Person (https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/LeistungenAsylbewerberleistungsgesetz/leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html), die jedoch teils als Sachleistung empfangen werden. Keine Ahnung, was Asylsuchende im Durchschnitt in Form einer Geldzahlung erhalten; wobei für den Staat eine Barzahlung vielleicht sogar geringere Kosten verursachen könnte als eine Überweisung auf eine zuvor für jeden Einzelfall individuell erstellte Bezahlkarte, die zudem auch einmal verloren gehen kann.

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