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  • Alfido

778 Beiträge seit 08.01.2021

Dass so etwas überhaupt rechtmäßig sein kann

Ich bezweifle ja stark, dass eine Zwangsmaßnahme, die nicht erforderlich oder/ und zweckmäßig ist, überhaupt rechtmäßig ist. Unglaublich, dass so etwas von Politikern überhaupt in Erwägung gezogen wird.

Es wird unbedingt Zeit für einen Great Reset. Aber in einem Sinne, wie er nicht angedacht ist: wer als Politiker sich an nicht verfassungsgemäßen Gesetzen beteiligt: in den Knast, wer sich an unrechtmäßigen Gesetzen beteiligt: in den Knast. Für beides natürlich auch lebenslanges aktives Politikerberufsverbot. Gleiches gilt für Korruption, auch indirekte.
Wie man allerdings sicher ausschließt, dass dies mißbraucht wird, weiß ich auch nicht.

Abwählbarkeit von Politikern auch während einer Legislaturperiode. Da liegt einiges im Argen.

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