Die Grundrechte gelten uneingeschränkt für alle Bürger - auf Bewährung. Wer sich nicht bewährt, kann vorübergehend oder gänzlich von ihnen ausgeschlossen werden.
Die Grundrechte gelten uneingeschränkt für alle Bürger - auf Bewährung. Wer sich nicht bewährt, kann vorübergehend oder gänzlich von ihnen ausgeschlossen werden.