Es ist ernst schrieb am 27.05.2021 08:58:
FLxxxxT.DE schrieb am 27.05.2021 08:54:
Eine Testpflicht greift nicht in die körperliche Unversehrtheit einer Person ein.
Doch, natürlich, da ein Test ohne körperlichen Eingriff nicht durchführbar ist.
Das ein Betriebsrat die Leute vor Gefährdern schützt ist seine Aufgabe.
Nein.
Die Schnelltests die ich in letzter Zeit hatte entsprechen dem Lutschen eines Lollies - zählt das als körperlicher Eingriff?
Allgemeinere Frage: wenn ein Arbeitgeber von seinen Angestellten, z.B. LKW- oder Busfahrern oder Piloten einen Alkoholtest verlangen würde - wäre das rechtlich zulässig?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.05.2021 09:10).