Norbert Münster schrieb am 27.05.2021 09:21:
Hier für dich richterlich bestätigt:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/zutritt-zum-betrieb-gericht-entscheidet-ueber-rechtmaessigkeit-verpflichtender-corona-tests-166987/
LOL, hast du das überhaupt gelesen? Dort wird genau mein Standpunkt bestätigt:
Zitat:
"Verpflichtende Corona-Tests sind von der Eingriffsintensität weitaus höher zu beurteilen als reine Fiebermessungen", so Fuhlrott. "Sie können daher nur zulässig sein, wenn der Arbeitgeber ein besonderes berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn sich der Arbeitnehmer zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten hat", erläutert der Hamburger Fachanwalt."
Zulässig sind nur reine Fiebermessungen, da diese tatsächlich Kontaktlos möglich sind. Inwieweit die zur Corona-Diagnose taugen, kannst du dir selbst ausmahlen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.05.2021 09:34).