Es ist ernst schrieb am 27.05.2021 09:32:
Norbert Münster schrieb am 27.05.2021 09:21:
Hier für dich richterlich bestätigt:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/zutritt-zum-betrieb-gericht-entscheidet-ueber-rechtmaessigkeit-verpflichtender-corona-tests-166987/LOL, hast du das überhaupt gelesen? Dort wird genau mein Standpunkt bestätigt:
Zitat:
"Verpflichtende Corona-Tests sind von der Eingriffsintensität weitaus höher zu beurteilen als reine Fiebermessungen", so Fuhlrott. "Sie können daher nur zulässig sein, wenn der Arbeitgeber ein besonderes berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn sich der Arbeitnehmer zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten hat", erläutert der Hamburger Fachanwalt."Zulässig sind nur reine Fiebermessungen, da diese tatsächlich Kontaktlos möglich sind. Inwieweit die zur Corona-Diagnose taugen, kannst du dir selbst ausmahlen.
Du sollst nicht lesen was dir der Erklärbär von Anwalt erzählt denn der fällt keine Urteile. Sondern was die Gerichte dazu sagen:
Antrag des Arbeitnehmers auf Zugang zum Betrieb ohne Corona-Test zurückgewiesen
Und
Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern selbst mit "Maskenattest"