Norbert Münster schrieb am 27.05.2021 09:40:
Antrag des Arbeitnehmers auf Zugang zum Betrieb ohne Corona-Test zurückgewiesen
Mal sehen, ob es das Urteil der nächsten Instanz standhält.
Dem Arbeitnehmer kann es indes egal sein... der Arbeitgeber muss ihm dann einen Home Office Arbeitsplatz bereitstellen, oder falls das nicht möglich ist, sein Gehalt für's Nichtstun weiterzahlen.