Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2019

Re: Tespflicht

Es ist ernst schrieb am 27.05.2021 09:57:

Norbert Münster schrieb am 27.05.2021 09:48:

Falls das Gericht entscheidet der Test ist rechtens muss der AG jemanden der nicht testen lassen will überhaupt nichts zahlen und sogar entsprechende disziplinarische Maßnahmen walten lassen.

Da das Urteil allen anderen bisherigen Urteilen zu dem Thema widerspricht, würde ich davon ausgehen, dass es aufgehoben wird, oder schon wurde. Ist ja schon ein etwas älterer Artikel.

Auch Gerichte machen mal Fehler und müssen sich an die Gesetze halten.

Zeig mal deine Urteile. Ich kann nun nach etwas Recherche sagen:

Der Arbeitgeber darf einen Schnelltest verlangen unter Berufung auf seine Pflicht, während der Corona-Pandemie Schutzmaßnahmen im Betrieb zu treffen. (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz /ArbSchG

Verweigert sich der Arbeitnehmer darf er unbezahlt nach Hause geschickt werden.

Verweigert er sich auch an den folgenden Tagen folgen Abmahnungen und Kündigung.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten