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  • FleissigeBiene

mehr als 1000 Beiträge seit 23.10.2015

Re: Bestechung

Ob hier wirklich ein Fall von Bestechung vorliegt?

Ich sehe es eher so, dass das Mächden ein Angebot gemacht hat und der Wirt es nicht annehmen wollte.

Bei Bestechung müsste doch die Bestochene (=das Mädchen) vom Bestechenden (=dem Wirt) eine Leistung dafür bekommen, dass sie (die Bestochene) etwas tut, das sie

a) eigentlich ohnehin hätte tun müssen, aber in einer Machtposition ist es dem Bestechenden zu verweigern oder die Leistung zu verzögern. Klassisches Beispiel ist die Beamtenbestechung, um den Stempel auf ein Dokument zu bekommen.

oder b) Die Firma des Bestechenden (=Wirt) von der Bestochenen (=Mädchen) einen Auftrag bekommt, den die Firma sonst nicht bekommen hätte.

Beides sehe ich hier nicht gegeben. Weder hat das Mädchen eine solche Machtposition, dass der Fall a) gegeben wäre, noch hat der Wirt einen sicheren Auftrag aufgrund der eventuell gewährten kostenlosen Übernachtung zu erwarten (Fall b).

In diesem Fall liegt eher eine Form der Kaltaquise für eine Onlinewerbung vor, das nicht mit Geld sondern in Naturalien bezahlt wird.

/Biene

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