FLxxxxT.DE schrieb am 23.01.2018 21:48:
Steuern
Steuerlich geht es um das einstreichen Geldwerter Vorteile.
So ein Wochenende zu zweit inkl. Verpflegung kostet leicht 1000€.Das ist weit über der Freigrenze also wäre das in DE zu versteuern.
Kleiner Tip: Wenn es nicht durch die Buchhaltung laufen kann ist es nicht legal.
Korruption
Du gibt mir den Geldwerten Vorteil ich gebe dir eine positive Berichterstattung.Das ist Korruption.
Der Benachteiligte ist im Wettbewerbsrecht jeder Mitbewerber der Gesetzestreu ist, sich also solche illegalen Vorteile nicht verschafft.
Nein, das ist keine Korruption. Jeder kann nach Belieben einen Blogger beauftragen und ihn entlohnen, wie er will. Der Blogger hat das als Einkommen anzurechnen (und darf im Gegenzug das neue iPhone X samt Vertrag als Werbungkosten abziehen).
Es gibt auch keinen illegalen Vorteil, solange das jeweilige nationale Recht die Kennzeichnung von Werbung nicht also solche vorschreibt. Das kannst du dann als Wettbewerber erst einmal abmahnen.