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  • victorbw

74 Beiträge seit 09.07.2008

Kognitive Dissonanz?

FleissigeBiene schrieb am 23.01.2018 10:00:

Fragen sollte eigentlich immer erlaubt sein. Normalerweise gilt der Grundsatz "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten".

mordsDing boa eh schrieb am 23.01.2018 09:46:

Das ist zutiefst unehrlich.

Man ihre Anfrage allerdings auch als grundehrlich betrachten. Schließlich macht Sie dem Wirt nichts vor, sondern sagt frei heraus, was sie will.

Auch ihren Followern gegenüber, die offensichtlich zu dumm sind, dieses unehrliche Geschäftsmodell zu durchblicken.

Und auch gegenüber ihren Followern sollte das nicht unehrlich sein, ich denke die meisten wissen, was die Frau so macht und warum sie das tut.

Ich möchte den Followern nicht pauschal unterstellen, dass dass sie dumm sind. Vielleicht müssen sie ja erst noch lernen, wie die Welt tickt. Und dazu gehört auch, dass man aufgrund falsch gewählter Vorbilder mal auf die Schnauze fällt.

/Biene

So... ich habe nun all Ihre Fragen, Antworten, Hypthesen, Theorien, Behauptungen und Meinungen in diesem Thread durchgelesen - teilweise sogar mehrfach.

Auch wenn Sie von sich selbst angeben, dem "höheren Drittel für Ingenieurinnen [...]", sagt das nichts über Sie als Person aus.

Ebenso gilt dies, für die Aussage über die zusätzlichen beruflichen Umstände: "[...] mit Personalverantwortung."

Jedoch, dass Sie sowas von sich in der Öffentlichkeit preisgeben ohne entsprechende Bescheidenheit, wird nicht von ungefähr als eine Gesellschaftsdekadenz gesehen.

Um Sie zu beruhigen, auch ich bin gut ausgebildet und habe den entsprechenden Zapfen, aber damit rumzuprahlen - auch wenn nicht in boshafter Absicht - käme mir nie in den Sinn.

Diese Verhaltenseigenschaften lassen sehr wohl auf Charakterzüge einer Person schliessen, da können Sie sich argumentativ winden und ahnungslos stellen wie es Ihnen eben recht ist.

Gerne gebe ich Ihnen hierfür einen Vergleich, den Sie hoffentlich entsprechend verknüpfen können:

Und auch gegenüber ihren Followern sollte das nicht unehrlich sein, ich denke die meisten wissen, was die Frau so macht und warum sie das tut.

Trotz fehlenden wissenschaftlichen Belegen Ihrer- sowie meinerseits: Ihre Behauptung ist komplett falsch.

Sie wissen sehr wohl, dass hier eine Absicht zur ungerechtfertigten Bereicherung nicht nur unterstellt werden kann, sondern eigentlich auch schon Tatbestand wäre - zumindest in der Schweiz.

OR 62 – 67: Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung

I. Im Allgemeinen

1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.

2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen Grund oder aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Grund eine Zuwendung erhalten hat.

usw. usf.

Hierbei ist der passive Druck der Dame entscheidend.

Kürzer geschrieben aber (hoffentlich) intensiv verständlich:
Wenn ich einer Frau in Geldnot verspreche, dass Sie reich werden würde wenn Sie mir einen bläst, dann habe ich Ihre Situation ausgenutzt. Punkt - aus - Basta.

"In der Not frisst der Teufel auch Steine."

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