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  • GratefulMind

mehr als 1000 Beiträge seit 05.08.2017

Es gilt folgendes in sozialen Netzen:

FleissigeBiene schrieb am 23.01.2018 09:06:

Aber auch gerade als Geschäftsfrau sollte ich darauf vertrauen dürfen, dass geschäftliche Korrespondenz nicht einfach so veröffentlich wird.

/Biene

Da du ja keine Geschäftsfrau bist, sondern Nichtausgebildete, wie man unschwer erkennen kann, gilt folgendes für dich und sonstige, die sich für Influenza halten oder Influenza für gut halten:

a) ungefragte, geschäftlich unsittlich vorgebrachte Anfragen sind möglichst zum größtmöglichen Schaden für die Anfragenden zu veröffentlichen.

b) wer bockig ist, dem wird noch eins draufgelegt.

c) ist das noch dazu jemand, der Influenza hat, dann erst recht.

d) Noch nicht yelp-informierten wird die Southparkfolge: "Special Sauce" zwangsweise nähergebracht.

e) Es ist eine Website einzurichten, in der die "Gesaucten" mit Bild dargestellt werden. Vor dem Essen, nach dem Essen und dann noch eines, nachdem von der Special Sauce erzählt wurde. Es darf zu diesem Zweck auch in der Toilette geknipst werden.

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