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Avatar von gheth
  • gheth

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2002

Re: nunja.... wenn Sie die geldwerten Vorteile versteuert... ;) k.T.

Weder der Wirt, noch die Youtube-Göre unterstehen deutschem Steuerrecht.

Es kann sein, dass die zuständigen Steuergesetze das auch so regeln, muss aber nicht. Ebenso kann es sein, dass die Youtube-Göre solche Zuwendungen ordnungsgemäß dem Finanzamt gegenüber angibt, muss aber nicht.

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