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Avatar von RyseSlade
  • RyseSlade

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2002

Doch

Ich schrieb doch "bei Anlagen mit Einspeisung". Inselanlagen sind Privatsache. Da zahlt man nichts auf den Eigenverbrauch, aber bekommt auch kein Geld, da man logischerweise nichts einspeist. Sobald man einspeist - und das ist nun mal der Regelfall - wird der Eigenverbrauch als Einnahme gewertet und muss den Ausgaben gegengesetzt werden. Welchen Betrag man da pro kWh ansetzt, hat aber einen grotesken Spielraum. Man kann wohl auch marktübliche 30+ Cent ansetzen, ich hab einfach die Einspeisevergütung genommen (9,x Cent) und das wurde problemlos anerkannt. Die Stromgestehungskosten könnte man auch nehmen, aber da muss man so viel rechnen...

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