In dem verlinkten Artikel steht doch genau das was ich bereits sagte.
Nutzt Du einen Teil Deines Stroms selbst, zählt auch dieser Teil zu Deinem Einkommen, das Du insgesamt versteuern musst.
Du kannst auch von allen Steuerpflichten befreit sein. Nämlich wenn Du Deinen Strom nicht verkaufst, sondern ausschließlich selbst verbrauchst. Deine Anlage ist dann Deine rein private Angelegenheit.
Auch der Solarstrom, den Du nicht verkaufst, sondern selbst nutzt, zählt dann als Einnahme im steuerrechtlichen Sinn.