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Avatar von oey5337
  • oey5337

498 Beiträge seit 03.09.2002

Re: Jede Solaranlage in Bürgerhand knapst am Martkanteil der Energiekonzerne

Es gibt eine Vielzahl bürokratischer und technischer Hürden.

Auch wenn die Anlage nur zum Eigenverbrauch bestimmt ist, ist sie ans Stromnetz angeschlossen und es gelten dann die Spielregeln (technische Anschlussbedingungen, TAB) des Ortsnetzbetreibers.

Diese Regeln sind von Stadt zu Stadt verschieden!
Zudem unterscheidet es sich von Stadt zu Stadt, wie mit Bestandsanlagen umgegangen wird.

Wenn du z.B. eine Solaranlage auf ein 20 Jahre altes Haus bauen willst, dann wäre das technisch i.d. Regel ohne Probleme möglich, der Hausanschluss ist leistungsfähig genug und technisch ist die Hausinstallation völlig ausreichend.

Die TABs sehen aber heute (selbstverständlich) anders aus als vor 20 Jahren. Bei Änderungen muss aber alles "auf den aktuellen Stand" gebracht werden. Je nach dem wie zickig der Ortsnetzbetreiber ist musst du teure Nachrüstungen ohne wirklichen Nutzen machen. Die Elektriker sind freudig dabei, denn für die ist das zusätzlicher Umsatz.

Ab bestimmten Anlagengrößen kommt dann die Pflicht dazu, auf Geheiß der Stadtwerke abzuregeln. Zwar kann jeder Wechselrichter das Spannungsabhängig eh schon automatisch, du darfst aber zusätzlich teure Fernwirktechnik installieren.

Wenn es etwas größer wird werden u.U. auch neue Leitungen, Hausanschlüsse o.ä. verlangt.

Und dann gibt es noch die bürokratischen Hürden:

Das technische Verfahren zur Anmeldung dauert, und du bist auf die Mitarbeit der teils unwilligen Stadtwerke angewiesen, die z.B. Netzanschlussbegehren nicht beantworten.

Auch jede noch so kleine Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet
werden.

Ab einer bestimmten Anlagengröße musst du für den selbst verbrauchten Strom EEG-Umlage zahlen. Um das genau messen zu können muss du zusätzliche Stromzähler installieren.

Viele Finanzämter sehen dich dann als Unternehmer, z.B. mit der Pflicht zur regelmäßigen Abgabe von (Gewerbe-)Steuererklärungen.

Größere Anlagen, z.B. Aufdachanlagen eines Handwerksbetriebs, Super- oder Baumarkts müssen je nach Größe in das Ausschreibungsverfahren. Das führt dazu, dass du vorab deine Anlage komplett planen musst und viel Papierkrieg hast, wenn du Pech hast aber gar nicht bauen darfst. Weil irgendwo in Deutschland jemand anderes das billiger kann. Ach so, und der lukrative Eigenverbrauch ist ausgeschlossen. Der Handwerker muss also seinen PV Strom für z.B. 6ct verkaufen und seinen ganzen Strombedarf teuer zukaufen.

Mit dem Ausschreibungsverfahren hat man schon die Windkraft in die Knie gezwungen. Nur wenige Investoren können es sich leisten, viele Tausend Euro in Planung und Standortgutachten zu investieren wenn unklar ist, ob überhaupt gebaut werden darf.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.05.2021 11:49).

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