FLxxxxT.DE schrieb am 30.05.2021 09:10:
Jedem der will erlauben eine PV Anlage bis maximal 2 kWp ans Netz zu stecken.
Und zwar:
- ohne Anmeldung beim Netzbetreiber
- ohne Gewerbeanmeldung
- ohne Anmeldung beim FA
- ohne Anmeldung "bei egal wo"[...]
Den ersten Punkt unterstütze ich voll.
Die nächsten 2 sind aber überflüssig.
Denn die gelten nur, wenn Du den nicht selbst verbrauchten Strom einspeisen und dafür Geld haben willst und "Gewerbeanmeldung" sogar nur, wenn Du die Mehrwertsteuer auf die Hardware zurück haben (und statt dessen Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom zahlen) willst.
Wenn Du mit der Anlage kein Geld verdienst (weil Du Deinen Überschuss an den Netzbetreiber verschenkst) interessiert das weder das Finanzamt noch die Gewerbe-Aufsicht.
Diese Punkte sind also schon heute allein Deine Entscheidung.
bye
TT