Ich schrieb doch "bei Anlagen mit Einspeisung". Inselanlagen sind Privatsache. Da zahlt man nichts auf den Eigenverbrauch, aber bekommt auch kein Geld, da man logischerweise nichts einspeist. Sobald man einspeist - und das ist nun mal der Regelfall - wird der Eigenverbrauch als Einnahme gewertet und muss den Ausgaben gegengesetzt werden. Welchen Betrag man da pro kWh ansetzt, hat aber einen grotesken Spielraum. Man kann wohl auch marktübliche 30+ Cent ansetzen, ich hab einfach die Einspeisevergütung genommen (9,x Cent) und das wurde problemlos anerkannt. Die Stromgestehungskosten könnte man auch nehmen, aber da muss man so viel rechnen...