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  • Timothy_Truckle

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2002

Re: steht doch genau das was ich bereits sagte

RyseSlade schrieb am 03.06.2021 12:57:

In dem verlinkten Artikel steht doch genau das was ich bereits sagte.

Nein, steht da nicht.

Nutzt Du einen Teil Deines Stroms selbst, zählt auch dieser Teil zu Deinem Einkommen, das Du insgesamt versteuern musst.

Aber nur unter der Bedingung, dass Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Es ist aber mit einer Dach-PV schwierig, mehr als 22k€ Einnahmen im Jahr zu erzielen.

Problem ist nur, dass sich die meisten von ihren Steuerberatern einreden lassen, man müsse sich die Mehrwertsteuer auf die Anlage zurück holen. Das geht aber nicht als Kleinunternehmer. Dafür muss man ein Gewerbe anmelden, und dann ist der privat verbrauchte Strom eben Privatentnahme aus dem Firmenvermögen und entsprechend zu versteuern. Dazu kommt dann nicht der Papierkram den man als Unternehmer für die Steuer machen muss, aber dafür bezahlt man ja seinen Steuerberater...

Aber wen interessieren denn schon solche Feinheiten, wenn man pauschal auf den Staat schimpfen kann...

Du kannst auch von allen Steuerpflichten befreit sein. Nämlich wenn Du Deinen Strom nicht verkaufst, sondern ausschließlich selbst verbrauchst. Deine Anlage ist dann Deine rein private Angelegenheit.

Auch der Solarstrom, den Du nicht verkaufst, sondern selbst nutzt, zählt dann als Einnahme im steuerrechtlichen Sinn.

Nein, nur wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

bye
TT

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