RyseSlade schrieb am 03.06.2021 15:39:
Ehrlich gesagt, ist es mir fast schon zu dumm zu solchen Kommentaren überhaupt noch etwas zu schreiben, wenn hier offensichtlich keine fachlichen Kenntnisse vorhanden sind.
Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung hat nur einen einzigen Effekt: Die Mehrwertsteuer kann nicht "zurückgeholt" werden und dadurch muss auch keine Mehrwertsteuer auf den Eigenverbrauch gezahlt werden. Der Eigenverbrauch ist auch in diesem Fall als Einnahme zu berechnen und auf die Einnahmen muss Einkommensteuer gezahlt werden. Mit einem Gewerbe hat all das gar nichts zu tun - es geht um die steuerliche Seite.
Mein Finanzamt sieht das anders.
B ye
TT