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  • Herbstprinz

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Re: Negativer Strompreis

Ammerländer schrieb am 30.04.2024 13:40:

Bisher war es im EEG geregelt (Paragraph 15), dass entgangener Gewinn erstattet wird. Dieser Paragraph wurde gestrichen. Dafür gibt es neu im EnWG den Paragraphen 13a, Absatz 2 Punkt 5.
Ich bin kein Jurist, aber ich interpretiere den Satz so, dass entgangene Gewinn bei Abregelung bezahlt wird.
Wenn Sie es besser wissen, bin ich für einen Hinweis dankbar.

Welcher entgangene Gewinn denn, wenn der Strompreis negativ ist?
Außerdem gilt auch "Abweichend von Satz 2 ist der bilanzielle Ausgleich nach Absatz 1a nicht anzurechnen, wenn der Strom nach § 57 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu vermarkten ist."

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