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  • Gast (775)

39 Beiträge seit 04.04.2015

Inzwischen allgemein bekannt, Impfpflicht ist nicht begründbar

Bereits vor Diskussion einer Impfpflicht und vor Einführung der Covis-19-Impfpflicht war bekannt, dass eine Impfung die Virusweitergabe nicht behindert. Das Argument, geimpft sein zum Schutz der empfindlichen Bevölkerungsgrupppen, ist deswegen falsch. Es ist ein nicht aufgearbeiteter Skandal, dass mit dieser Begründung Impfverweigerer diskriminiert und mittels 2G und 3G ausgeschlossen wurden.
Und die Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten müsste aus Fürsorgepflicht der BW-Führung längst abgeschafft sein. Für unter 50jährige Männer besteht ein geringes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf, aber ein hohes Risiko einer Myokarditis nach C-Impfung. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis stimmt für diese Impfung nicht.
Der Artikel hätte diese nachlesbaren Dinge erwähnen müssen. Und die Richter, die die BW-Impfung für rechtens halten, sollten wissenschaftliche Nachhilfe bekommen.

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