Denn Frauen darf man laut Grundgesetz nicht zum töten (und getötet werden) zwingen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Während eine Wiedereinführung der Wehrpflicht für Männer eine einfache Mehrheit ausreicht, bräuchte es für eine gleichberechtigte Wehrpflicht eine Grundgesetzänderung. Komischerweise war das natürlich noch nie das Thema. Es ging immer nur darum, dass Frauen können sollen wenn sie es denn unbedingt wollen, von müssen ist hier keine Rede.