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  • Ignatius

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

Re: Nothilfe ist erlaubt, sich zu verteidigen auch

derLehrmeister schrieb am 14.01.2020 07:59:

Damit wären Bolton, Pompeo und natürlich Trump zum Abschuss freigegeben.

Das ist ein logischer Widerspruch. Wenn Du anerkennst ("damit"), dass es sich um Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt hat, dann erkennst Du damit auch an, dass es sich nicht um Mord handelt und kannst damit keine Notwehr gegen den Notwehr leistenden begründen.

Wenn Du auf der Straße überfallen wirst und auf den Angreifer schießt, der aber schneller ist und Dich tötet, dann kann der sich auch nicht auf Notwehr berufen. Es kann immer nur höchstens eine der Konfliktparteien in Notwehr handeln.

ignatius

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