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  • Ignatius

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

Re: Nothilfe ist erlaubt, sich zu verteidigen auch

derLehrmeister schrieb am 14.01.2020 09:55:

Ignatius schrieb am 14.01.2020 09:36:

derLehrmeister schrieb am 14.01.2020 07:59:

Damit wären Bolton, Pompeo und natürlich Trump zum Abschuss freigegeben.

Das ist ein logischer Widerspruch. Wenn Du anerkennst ("damit"), dass es sich um Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt hat, dann erkennst Du damit auch an, dass es sich nicht um Mord handelt und kannst damit keine Notwehr gegen den Notwehr leistenden begründen.

Wenn Du auf der Straße überfallen wirst und auf den Angreifer schießt, der aber schneller ist und Dich tötet, dann kann der sich auch nicht auf Notwehr berufen. Es kann immer nur höchstens eine der Konfliktparteien in Notwehr handeln.

ignatius

Hahahahahhahahhahahahahah ....

Kognitive Dissonanz?

Der ist echt gut. Wer zuerst schiesst handelt in Notwehr?

Nein. Nur, dass es logisch widersprüchlich ist, dass (bei einem hypothetischen Anschlag des Iran gegen Trump) beide in Notwehr gehandelt hätten. Damit ist Dein Argument hinfällig (ex falso sequitur quodlibet).

Mit der "Logik" hapert es hier.

Ja, bei Dir.

Es geht nicht um Notwehr, sondern um die Frage, ob der reine Glaube an oder Anspruch von Notwehr ausreicht um töten zu dürfen.

Schon wieder ein Widerspruch, denn natürlich geht es bei der "Frage, ob der reine Glaube an oder Anspruch von Notwehr ausreicht um töten zu dürfen" um Notwehr.

Und natürlich ist die Frage ganz eindeutig mit "Ja" zu beantworten, weil der subjektive Tatbestand relevant ist. Wenn Dich jmd. z.B. mit einer Pistole bedroht, die sich im Nachhinein als ungeladen herausstellt, dann ist dieser Umstand für die Beurteilung einer etwaigen Notwehr Deinerseits irrelevant, weil Du es eben nicht gewusst hast sondern im berechtigten Glauben an eine Bedrohung gehandelt hast.

Wenn dies der Fall wäre, müssten sich viele amerikanische Entscheidungsträger sehr gut absichern.

Das müssen sie ohnehin. Wie eine Tat nach westlichen rechtlichen Maßstäben zu beurteilen wäre, hat auf die Bedrohungslage keinen Einfluss, denn Terroristen haben i.a. ihre eigenen ideologischen Rechtfertigungssysteme und scheren sich keinen Deut darum ob der Feind im Einklang mit seinem eigenen Wertesystem handelt oder nicht.

ignatius

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