Fahrlässige Tötung zukünftiger Erdbewohner
Eine fahrlässige Tötung in die Zukunft projiziert, ist rein spekulativ. Denn es gibt nur eine Wirklichkeit, die tatsächlich auch die Gegenwart durchlaufen hat. Alles Vergangene ist nicht, sondern war einmal, alles Zukünftige ist nicht, sondern wird vielleicht einmal sein oder auch nicht.
Daraus lässt sich folgende Schlussfolgerung ziehen: Jemand, der überhaupt erst nach einem Ereignis geboren ist, kann dieses Ereignis nicht rückwirkend ungeschehen machen, er ist unschuldig und unverantwortlich für Handlungen vor seiner Existenz.
Genauso wenig ist es aber auch möglich, Personen zu töten, die noch gar nicht existieren. Erst was zur lebendigen Existenz gefunden hat, kann auch getötet werden. Alle Handlungen, die auf eine Tötung Ungezeugter abzielen, können nur Versuche bleiben, niemals aber vollendete Tötungshandlungen.
Fahrlässige Tötung aber als Versuch gibt es nicht im Strafkatalog. Versuch kann nur sein, wo Vorsatz ist.
Andere Dinge die gegenwärtig getätigt werden, sind hingegen auch in ihrer Wirkung für die Zukunft handhabbar, z.B. der Hochverrat, der sich später für den Feind auszahlen kann oder Brunnenvergiftung. Aber auch hier ist stets nach der Verantwortlichkeit zu fragen. Ein Land kann so wenig verantwortlich gemacht werden wie ein Volk, das selbst überhaupt keine Regierungsverantwortung trägt. Verantwortlich ist immer der der regiert, also die Regierungsmitglieder oder Regenten und da immer nur für das, über das sie wirklich regieren. Die deutsche Regierung kann nicht Nigeria regieren, darum ist sie für die Regierungsverbrechen dort auch nicht verantwortlich zu machen Um Nigeria muss sich die Regierung von Nigeria kümmern, nicht irgendwer anderes.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.11.2021 20:27).