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Avatar von happyjanos
  • happyjanos

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2015

Ganz klares NEIN - Ausnahme gefährlich Erkrankte- Viel mehr sollten wir darüber

nachdenken und diskutieren wie wir diese meines Erachtens "Körperverletzer" bzw. Anstifter dazu, zur Rechenschaft ziehen können und werden.

Mit meiner Aussage stütze ich mich auf Art. 5 GG

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