Olle Knolle schrieb am 05.07.2021 12:30:
Wer immer noch wahrheitswidrig von Notfallzulassungen spricht, ist nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert, oder wohnt vielleicht beispielsweise in Ungarn oder Russland.
Auf Seite 19/20 ist folgendes zu lesen:
E. SPEZIFISCHE VERPFLICHTUNG ZUM ABSCHLUSS VON MASSNAHMEN NACH DER ZULASSUNG UNTER „BESONDEREN BEDINGUNGEN“
Da dies eine Zulassung unter „Besonderen Bedingungen“ ist, und gemäß Artikel 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, muss der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens, folgende Maßnahmen abschließen:
Um die Wirksamkeit und Sicherheit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der
Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die
randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie C4591001
vorlegen Dezember 2023
https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf
Ich bin mir jetzt nicht sicher, welche Studie BionTech abgebrochen hat.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2021 15:16).