Enfant terrible schrieb am 05.07.2021 17:22:
§ 630e Aufklärungspflichten
...
(2) Die Aufklärung muss
1.
mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,...
Aufklärung, haha. Eine Bekannte ist als Ärztin in einer allgemeinmedizinischen Praxis angestellt. Die Praxis betreibt mit anderen Praxen zusammen nun ein Impfzentrum. Meine Bekannte arbeitet dort nun einen Tag pro Woche. In der 10 Stunden Schicht impft sie ca. 500 Personen. (Ja, wirklich, eine Minute und ein paar Sekunden pro Patient.) Sie hat mal ausgerechnet, was ihr Chef an ihr an diesen Tagen verdient - wenn man dann noch berücksichtigt, dass sie die Behandelnde und damit Haftende ist, ein guter Schnitt für den Chef.