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  • Onegin

80 Beiträge seit 28.10.2017

Die Überschriftsfrage steht doch so gar nicht.

Verlassen sollen das Land aus Syrien geflüchtete Menschen, die selbst zurückkehren wollen oder aber solche, welche das Aufenthaltsrecht aus berechtigten Gründen nicht länger erhalten bzw. aus strafrechtlichen Gründen verwirkt haben.
Syrer, die sich hier wahrhaft integrier(t)en, arbeiten, das Grundgesetz achten, sollen selbstverständlich bleiben dürfen. Vom Flüchtling zu Einwanderer, vielleicht später sogar mit deutschem Pass.
Welcher syrische Arzt (Busfahrer, Industriearbeiter, Angestellter im ÖD, ...), der sich hier über lange Jahre mit Familie eine Existenz aufgebaut hat, wird wirklich und noch dazu kurzfristig, in dieses kriegswirre und kriegsmüde Land zurück wollen.

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