Weserpirat schrieb am 31. Mai 2009 20:11
> Das Kriegsrecht erlaubt die sofortige Tötung von bewaffneten
> Zivilisten, nicht uniformierten Soldaten.
Als Notwehr, wäre das sowieso die einzige richtige und schnelle
LÖsung vor Ort.
> Das Kriegsrecht erlaubt die sofortige Tötung von bewaffneten
> Zivilisten, nicht uniformierten Soldaten.
Als Notwehr, wäre das sowieso die einzige richtige und schnelle
LÖsung vor Ort.